January 16th, 2009
Google Analytics & Akismet verstoßen gegen Datenschutz
So langsam frage ich mich wirklich, ob ich mich mit diesem Blog nicht eigentlich eher gefährde, als einem Hobby zu fröhnen. Fast monatlich erreichen einen mittlerweile neue Hiobsbotschaften mit Regelungen und Verboten zur eigenen Internetaktivität. Dass meine Urheberrechtsverletzung, von der ich im Dezember berichtete, eindeutig mein Verschulden ist, habe ich bereits geschrieben. Dass diese Verletzung jedoch nur auf einem antiquierten Rechtesystem basiert, welches meine Rechte auf Entfaltung einschränkt, ohne wirklich den Urheber zu schaden, sei einfach mal als Behauptung dahin gestellt.
Neuerdings muss ich nun jedoch auf weitere Sachverhalte aufmerksam machen. Bereits im Oktober 2008 wies Heise daraufhin, dass die Verwendung von Google Analytics nur dann rechtens sei, wenn ein entsprechender Datenschutzhinweis vorhanden wäre.
Auch das von mir geliebte Wordprass Plugin AKISMET, welches höcht effizient Spam bekämpft, benötigt nun einen gesonderten Datenschutzhinweis, da es bei seiner “Arbeit” Informationen über den Nutzer der Seite nach Hause sendet. Dies ist natürlich unerlässlich, werden doch so die Informationen und Daten des Besuchers (meines Blogs) mit einer Blacklist verglichen, um etwaige Spammer zu identifizieren.
Ich finde das alles eine riesen Sauerei, da ich aber mittlerweile erfahren durfte, dass es viele unterbeschäftigte Anwaltskanzlein gibt, die nur darauf warten unschuldige Bürger um ein paar Euro zu erleichtert. Mal schauen, wann bloggen verboten wird….
PS: Danke an Peter für den Hinweis, danke an den Datenschutzblog für den entsprechenden Artikel.
“…antiquierten Rechtesystem basiert, welches meine Rechte auf Entfaltung einschränkt, ohne wirklich den Urheber zu schaden…”
Das unterstreiche ich!!!
Kinners, so sehr wie mich die Sache ebenfalls nervt, aber da werden Daten in einen anderen Rechtsraum überrtagen. Und das ist alles andere als unbedeutend. Wenn ich mir als Blogger Google Analytics installiere, dann tue ich das bewusst. Aber das ist dem Nutzer meiner Seite leider nicht bekannt. Ich finde es verständlich dass ein Hinweis darauf eingebunden werden muss, auch wenn es nervt.
absolut. ich möchte mich auch gar nicht dagegen wehren, das der user davon in kenntnis gesetzt werden muss. so wie ich auf meine freiheit bestehe, kratzt dies ja gegebenenfalls seine freiheit an und muss daher zumindest per hinweis beschrieben werden. mein blogpost war daher eher als ein “macht es besser so” hinweis zu verstehen
was mich aber hingegen sehr ärgert ist die tatsache, dass situationen wie diese leichtfertigt ausgenutzt werden können. sicherlich haben wir alle in der ersten zivilrechtsvorlesung gelernt “dass unwissen nicht vor straftat schützt”, es war jedoch in der gleichen veranstaltung auch einmal die rede von der “angemessenheit”, die ich keinesfalls als gegeben sehe.
außerdem ärgert mich natürlich auch, dass hier so ein großer “grauer raum” besteht, der nicht deutlich genug erklärt ist, kaum dass nämlich mein blog woanders gehostet ist, eine solche regelung nicht mehr greift…. aber diese diskussion könnte auch in die ewigkeiten fortgesetzt werden… ich lass es lieber :D