Neue StudiVz AGB

Ihr habt ja sicherlich schon mitbekommen, dass Ihr im StudiVZ neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen müsst. Darin finden sich jede Menge Regelungen, die dem Nutzer alle Arten von Einschränkungen auferlegen und mit Strafen drohen. Einige Blogs haben das ganze Thema sehr schön beleuchtet, so z.B. das Politblog und Law Blog (1) und (2). Eine der unmöglichsten Unverfrorenheiten dieser AGB, ist der folgende Punkt:

8.2 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

Das Law Blog erklärt diesen Punkt wie folgt:

Diese Klausel erstreckt sich auf praktisch alle Pflichten des Nutzers. Sie greift etwa schon ein, wenn der Nutzer möglicherweise gar kein Student ist oder es war (2.1), er sich doppelt anmeldet (2.2), er persönliche Daten oder Fotos eingibt, die sich nicht auf ihn beziehen oder nicht der Wahrheit entsprechen (2.3), er nicht nur private Zwecke verfolgt (2.4), er durch irgendwelche Angaben Rechte Dritter beeinträchtigt (7.1), er “gesetzeswidrige Inhalte” verbreitet (7.4), er massengruschelt (7.5), er Kontaktdaten anderer (z.B. E-Mail-Adressen) ohne deren Einverständnis weitergibt (7.6), er irgendwelche Waren anpreist (7.7), er durch die Nutzung irgendwie gegen Gesetze verstößt (7.8).

Aber nicht nur die Vertragsstrafen sind eine bodenlose Frechheit, in den Datenschutz Erklärungen findet sich zum Thema integrierter Nachrichtendienst dieser Absatz:

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass studiVZ Mitarbeiter in Extremfällen, in denen der akute Verdacht besteht, dass die AGB nicht eingehalten werden oder unzulässige Inhalte über die Plattform verbreitet werden, diese Nachrichten einsehen können.

Auch hier führt das Law Blog die Erläuterung weiter aus und veweist darauf, dass das Mailsystem das StudiVZ zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) macht . § 88 TKG regelt das Fernmeldegeheimnis:

Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.
Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden.

Fazit: StudiVz legt also nicht nur unangemessene Vertragsstrafen fest, welche absolut unzumutbar für die Nutzer sind, es teilt uns auch noch mit, dass wir nach freiem Ermessen des Betreibers beschnüffelt werden dürfen. Damit macht sich das StudiVz zwar strafbar, aber allein die Formulierung lässt mich, gelinde gesagt, aufkochen.

Frage an Euch, was machen wir? Kündigen wir unsere StudiVz Accounts? Ich würde gern Eure Meinung dazu hören, ich persönlich stehe jedenfalls kurz davor, sämtliche Aktivitäten Richtung Facebook zu verschieben. Weitere Infos zu dem Thema gibts in den verlinkten Blogs, sehr lesenswert sind auch eine Vielzahl der Kommentare.

Links:

Update:
Ich habe offiziell Widerspruch gegen die AGB Änderung eingelegt, dies wurde vom StudiVz ja ausdrücklich angeboten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit gegen die neuen AGB meinen Widerspruch einlegen, da sie gegen geltendes Recht verstoßen und mich als Nutzer benachteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Günther

Update 2: Kommentare lesen. Sehr gute Diskussion.


20 Responses to “Neue StudiVz AGB”

  1. MarkOh

    Also das würde ich ja wohl mal als Oberfrechheit bezeichnen! Man sollte sich wirklich überlegen den Account wieder zu kündigen!

  2. Bubba JK

    Also ich habe mein Account schon lange dort gecancelt… (damals nach den ersten Nazi-Vorwürfen). dabei fällt mir ein, dass Sie Herr Günther mich damals durch eine offizielle Einladung zu dem Irrenhaus “überredet” hatten… :-) feine ironie…

  3. Robat

    ach verdammt, soll das tatsächlich meine schuld sein? die kündigung deinerseits schien aber bereits damals schon eine weise entscheidung gewesen zu sein….

  4. Bubba JK

    nee, war nicht deine Schuld, sondern die Frechheit von StudiVZ… ist mir nur eben beim Lesen eingefallen…

  5. Robat

    dann bin ich ja beruhigt :)

  6. André

    Ich schließe mich der allgemeinen Meinung an, dass die AGB ne Frechheit sind.
    Ob sie tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen wird wiedermal erst in mehreren Instanzgerichtlichen Beschlüssen festgestellt werden müssen.
    Allgemein beschränke ich meine Aktivitäten im StudiVZ auf ein Minimum.
    Konversation läuft bei mir primär über Mail.
    Studievz dient quasi nur zur Kontaktanbahnung (mann hab ich heut wieder eine geschwollene Ausdrucksweise *sorry*)
    Also gibts bei mir auch net wirklich was zu beschnüffeln.

    Und so lange das VZ wie bisher den Betreiber nur Geld kostet und kein Geld einbringt, können sie gerne weiter versuchen mir ans Bein zu pinkeln.
    Lach ich drüber!

    Grüße

  7. Robat

    naja, DASS sie nicht in deinen nachrichten lesen dürfen ist im TKG geregelt, da muss nichts lange geprüft werden

    und erinnerst du dich an zivilrecht eins? gesetze soll nicht nur strafen, wenn eine straftat begangen wurde, sondern schon präventiv davor schützen (mit strafe drohen)

    du schreist ja auch nicht erst nach zivilrechtlicher verfolgung NACHDEM dich jemand beklaut hat, sondern möchtest schon vorher regelungen, die diebstahl verbieten

  8. André

    Hey Robert, vom Prinzip her hast du da ja schon recht.
    Aber leider ist ja bekanntlich zwischen Theorie und Praxis immer ein gewisser Unterschied.

    “und erinnerst du dich an zivilrecht eins? gesetze soll nicht nur strafen, wenn eine straftat begangen wurde, sondern schon präventiv davor schützen (mit strafe drohen)”

    Was du da sagst stimmt ja prinzipiell, aber warum gibt es dan trotzdem Kriminalität, Verbrechen und Gerichte?
    Genau, weil sich nicht alle an die Gesetze halten.
    Die Präventionsfunktion hängt also davon ab, wie wirksam sich die Gesetze durchsetzten lassen.
    Über die Effizienz unserer Strafvervolgung will ich dabei jetzt wirklich nicht diskutieren!

    “du schreist ja auch nicht erst nach zivilrechtlicher verfolgung NACHDEM dich jemand beklaut hat, sondern möchtest schon vorher regelungen, die diebstahl verbieten”

    Eigentlich sieht unser Rechtssystem genau das vor!
    Erst beklaut dich jemand, und DANN gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige. Beim Überfall blos nicht wehren! Das ist Sache der Polizei. Wenn du Glück hast, und sie erwischen ihn, kommt was? Genau, ne Gerichtsverhandlung!
    Was macht der Richter, er muss erst mal klären ob du auch wirklich beklaut wurdest, oder dir das nicht etwa nur einbildest etc. p.p.

    Und um jetzt mal wieder auf das StudiVZ zurück zu kommen:

    Im §88 Abs.2 TKG steht folgendes
    “Zur Wahrnehmung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet.”

    Ok, stellt sich schon mal die frage, ob das StudiVZ ein Diensteanbeiter im Sinne des TKG ist.

    Siehe hierzu § 3 Ziff 6 TKG
    “Diensteanbieter ist jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig
    a) Telekommunikationsdienste erbringt oder
    b) an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt;”

    Nächste Frage: Handelt es sich beim Mailsystem vom StudiVZ um Telekommunikationsdienste und werden diese geschäftsmäßig erbracht?

    Hierzu § 3 Ziff 24
    “Telekommunikationsdienste sind in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;”

    Musst du für das Mailsystem des StudiVZ ein Entgelt erbringen?
    Also ich nicht.
    So gesehen könnte man wie folgt argumentieren:
    Keine Entgelte –> kein Telekommunikationsdienst –> kein Diensteanbieter im Sinne des TKG –> kein Fernmeldegeheimnis
    Ergo: AGB sind rechtmäßig!

    Immer noch sicher, dass hier nichtsgeprüft werden muss?

    Abgesehen davon kennst du doch den Spruch:
    Wo kein Kläger, da kein Richter!

  9. Robat

    Erstens
    >> Ok, stellt sich schon mal die frage, ob das StudiVZ ein Diensteanbeiter im Sinne des TKG ist.

    Du hättest Deine Erläuterung noch weiter ausführen müssen. a) und b) sind zwar richtig, es fehlt jedoch der Hinweis auf das Teledienstegesetz §2 (3) TDG:

    Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

    Zweitens
    >> Handelt es sich beim Mailsystem vom StudiVZ um Telekommunikationsdienste und werden diese geschäftsmäßig erbracht?

    Nun dazu sagt das TKG im §2 (2) Ziff 1:

    Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere
    1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch)

    Definition Individualkommunikation: Kommunikation zwischen Individuen über Medien wie Telefon, Telefax, Email in Abgrenzung von der Massenkommunikation. (google)

    >> [...] und werden diese geschäftsmäßig erbracht?

    siehe Erstens

    Drittens
    Du stellst ja quasi die Bedeutung von Gesetzen in Frage: Selbstverständlich gehst Du erst nach dem Diebstahl zur Polizei, aber ohne gesetzliche Regelungen könnte ja einfach jeder in Dein Haus einbrechen und sich Deines Besitzes habhaft machen, es gab ja kein Verbot. Genau so verhält es sich mit dem Mitlesen von Nachrichten, Du sollst Dich doch sicher fühlen BEVOR jemand von Deinem Schuldenberg liest und es den Kollegen mitteilt.

    Viertens
    Glaubst Du ernsthaft, dass Holtzbrinck irgendwas zwischen 50 und 100 Mio € ausgibt OHNE sich davon Profit zu versprechen? Glaubst Du wirklich, dass geschätzte 700.000 Datenbanksätze von Nutzerdaten (heise 03.01.07) der Verlagsgruppe Holtzbrinck keine Kohle bringen? Leider krieg ich grad nix passendes gegoogelt, aber die Adresse, Emails, Handy Nummern und Hobbies von ein paar hunderttausend Studenten, einer der komsumstärksten Zielgruppe überhaupt, sollte schon etwas wert sein.

  10. André

    Verdammt, das wird jetzt aber eine pseudojuristische Keilerei :D *Messerwetz*:

    Aaaaaaalso,

    zu deinem Erstens:
    Eigentlich haben wir ja anhand des TKG argumentiert! In sofern wäre der §2 (3) TDG gar nicht anwendbar.
    Er ist auch ferner nicht anwendbar, weil das TDG seit 01.03.07 Rechtsgeschichte ist. Es wurde zusammen mit dem MDStV durch das Telemediengesetz (TMG) ersetzt.
    In so fern ist auch dein Zweitens hinfällig, weil du da wieder das TDG zitierst.

    Im Grunde gings mir mit der Argumentation aber nur darum zu zeigen, das es mit Sicherheit genügend Juristische Unklarheiten gibt um einen Gerichtsprozess zu dem Thema zu rechtfertigen.
    Allein schon weil Juristen immer einen Grund finden, vor Gericht zu ziehen. Die Zuordnung des Mailsystems des StudiVZ zum TKG ist mit Sicherheit noch nicht abschließend geklärt worden.
    Das dürfen dann die Gerichte machen. Der Instanzenzug ist lang, dementsprechend wird es auch lange dauern, bis abschließend was geklärt ist.

    Aber selbst wenn es bereits geklärt wäre.
    Vollkommen unabhängig vom Problem der Rechtssicherheit ist immer das Problem der Rechtsdurchsetzung zu betrachten und damit wären wir beim Punkt Drittens.

    Die grundsätzliche Bedeutung von Gesetzen stelle ich nicht in Frage. Allerdings sollte man meines Erachtens nicht so naiv sein, zu glauben, nur weil es irgendwo ein Gesetz gibt, würden sich auch alle dran halten.
    Klar ist es gesetzlich verboten in mein Haus einzubrechen und mich zu berauben. Die frage ob jemand tatsächlich bei mir einbricht hängt aber doch mindestens ebenso hoch von der Warscheinlichkeit erwischt zu werden und den potentiellen Konsequenzen für den Einbrecher ab, wie von dem Verbot selbst.
    Bestes Beispiel: Bei meiner Ex wurde im nicht öffentlich zugänglichen Parkhaus ins Auto eingebrochen und Cd-Player und anderes Wertsachen geklaut. Das ist eigentlich auch verboten. Aber der Gesetzsbrecher wurde nicht erwischt. Also: Pech gehabt.
    Wenn du also denkst, auf Grund eines Gesetzes seien deine Daten im Internet sicher, dann solltest du dich ev. mal mit einem Informatiker mit Schwerpunkt Sicherheit darüber unterhalten, wie leicht man im Netz alle möglichen Daten ausspionieren kann.
    Ein Gesetzt sorgt da viel weniger für meinen ruhigen Schlaf, als das Wissen darüber, das persönliche Daten im Netz nie absolut sicher sind und ich desshalb sorgsam damit umgehe.
    (im übrigen möchte ich nicht wissen, was Google alles so hinter verschlossenen Türe treibt ;) von den Nachristendiensten ganz zu schweigen)

    Zu viertens:
    Ich glaube das Holtzbrink das StudiVZ gekauft hat, weil sie ein Stück vom WEB2.0 Kuchen abhaben wollten.
    Allerdings hat sie die Angst, das jemand anderer Ihnen den Kuchen wegessen könnte überstürzt handeln lassen.
    Jetzt suchen sie händeringend nach einem vernünftigen Geschäftsmodell und einem Platz für das StudiVZ im Unternehmensportfolio.
    Und so lange sie das Geschäftsmodell nicht haben und dementsprechend nur Kosten ohne Einnahmen, so lange sind die Daten wertlos.

    Grüße

  11. Robat

    OKAY!!!

    Dann eben anhand des Telemediengesetzes

    Erstens & Zweitens

    § 2 Begriffsbestimmungen TMG
    Im Sinne dieses Gesetzes 1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,

    Zur Frage des Entgelts steht dort wieder “in der Regel”, ergo kann es also auch unentgeltlich erfolgen.

    Drittens
    Es geht überhaupt nicht darum, ob ich an ein Gesetz glaube. Ich glaube an seine Abschreckung und dass im Fall des Gesetzbruches zumindest theoretisch Konsequenzen angedroht sind, sonst (wie bereits erklärt) würde nämlich jeder einbrechen. Und es geht auch nicht darum, dass ich nicht glaube, dass es trotzdem Verbrechen gibt, ich rede davon, dass es nicht sein kann, dass eine Formulierung existiert, welche im KLARTEXT erklärt, dass Dich jemand beschnüffeln wird und damit unrechtens ist. Das wär, als würdest Du in Dein Parkhaus fahren und da steht am Eingang nen Schild “Hier werden Sie beklaut.” Daher geht es auch nicht um IT Sicherheit und ob irgendwer sonst meine Daten hat, dessen muss ich mir gewiss sein, sobald ich an digitaler Kommunikation teilnehme. Aber, nocheinmal, die vorsetzliche Formulierung kündigt schon eine Datenschutzverletzung an.

    Viertens
    Naja… erstmal hat StudiVz soviel mit Web 2.0 gemein, wie eine Kuh mit einem Hund. Beide haben vier Beine und gebähren lebende Junge. Das wars. Nochmal: Sinusmillieus -> Zielgruppe -> Kaufkraft. Holtzbrinck hat nach ein paar Monaten eine ausführlichere Beschreibung der Zielgruppe, als die 30 Jahre alte Kundendatenbank der Bravo… mit dem Knüller, dass alle Informationen freiwillig eingegeben wurden. Schau dir mal Facebook an, 85% aller US Studenten drin, geschätzer Wert 1Mrd Dollar. Ich glaube nicht, dass jemand nur für ein Stück Kuchen soviel Geld ausgeben würde. Und wozu ein Geschäftsmodell? Du fängst im StudiVz an, ich GARANTIERE Dir, dass innerhalb eines Jahres ein StudiVzAlumni Portal auftauchen wird… Du wirst älter, bleibst in Verbindung, Holtzbrinck behält Deine Daten und weiß immernoch viel mehr von Dir, als es irgendein Forschungsinstitut herauskriegen könnte. Und das Informationen längst das wertvollste Produkt ist, muss ich glaube ich nicht erst erwähnen.

  12. André

    Woooozaaaaaaa! :D

    Erstens & Zweitens:
    Also ich bin der Meinung, das ein Dienstanbieter im Sinne des TMG nicht automatisch auch Diensteanbieter im Sinne des TKG ist. Bin ich aber net 100%ig sicher. Müsste man mal jemanden Fragen, der sich damit auskennt ;)
    Also ist immer noch nicht klar, ob das Fernmeldegeheimnis fürs StudiVZ einschlägig ist.
    Im TMG selbst gibts kein Fernmeldegeheimnis. Nur Datenschutzbestimmungen (Abschnitt 4), die sich aber überwiegend auf Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Abrechnung des Dienstes beziehen.

    Drittens:
    So lange nicht klar ist, ob das Fernmeldegeheimnis fürs StudiVZ anwendbar ist, ist auch nicht klar, ob die Formulierung eine Datenschutzverletzung ankündigt.

    Viertens:
    Nochmal, die ganzen Nutzerdaten und Zielgruppensegmentierungen nützen Holtzbrink doch nur was, wenn sie daraus auch Erträge erwirtschaften können. Und dafür brauchts ein Geschäftsmodell.
    Das gilt auch für Facebook (wobei ich da jetzt nicht weis, ob die schon eines haben).
    Wenn du nicht glaubst, das jemand nur für ein Stück Kuchen so viel Geld ausgeben würde, dann hättest du bei der Dotcomblase 2000 mal besser aufpassen sollen. Da ist genau das passiert.
    Alle haben Unternehmen gekauft, die kein vernünftiges Geschäftsmodell hatten, total überbewertet waren und dann kam der Crash.
    Nicht falsch verstehen. Ich sag jetzt nicht, dass es beim StudiVZ genauso sein wird.
    Theoretisch müssten die nur ein Anzeigensystem für Werbung entwickeln und einbauen. Schon wären sie in der WinWin Situation.
    Aber offensichtlich machen sie das ja bis jetzt nicht.

    Informationen sind nur wertvoll, wenn du sie auch nutzen kannst um damit Gewinne zu erziehlen oder einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen.

  13. Robat

    Aber warum müssen denn direkte Erlöse im Vordergrund stehen? Das ganze funktioniert doch nur, weil eben alles umsonst ist. Du musst nicht direkt im StudiVz nen Werbebanner schalten, nur um schnell Kohle zu verdienen. Außerdem würden viele Nutzer merken, dass sie nur noch zum Kohle generieren auf der Plattform sind und daraufhin nicht weiter einsteigen.

    Nein nein, direkter Erlös fällt raus. Aber stell Dir doch mal folgendes Szenario vor: 10.000 Studenten schreiben als Lieblingsbuch “Harry Potter” hin. StudiVz filtert das und verkauft die Namensliste dieser 10.000 Studis an Amazon. Die schicken ne personalisierte Mail an diese 10.000 raus und preist den neuesten Harry Potter Band an. Wenn nur 10% anbeißen, hat amazon ruck zuck kohle generiert und studivz auch… indirekt ohne dass du der belästigung habhaft wirst…

  14. m@ik

    Hey Rob, sehr schöner Beitrag, und auch die Diskussion kann sich sehen lassen. Ich überlasse euch mal den Medienrecht-Part und beschränke mich auf Allgemeines. :-)

    Das StudiVZ stellt für mich ein Phänomen dar (an dem ich z.Zt. noch beteiligt bin), dass ich aus mehreren Gründen nicht verstehen kann.

    Freunde und Bekannte, die ich seit Jahren von ähnlichen Seiten zu überzeugen versuche, die sich bisher wehement gegen eben solche Seiten gewehrt haben, fügen mich auf einmal im StudiVZ als Freund hinzu. Eine Sache die mich gefreut hat, aber warum ausgerechnet StudiVZ?

    StudiVZ ist – mit Verlaub gesagt – ein kompletter Klon der Facebook-Seite. Bis auf den Stylesheet haben die Damen und Herren hier aus poke einfach gruscheln gemacht und auch sonst alle wesentlichen Elemente der Seite verwendet. Warum wurden die noch nicht verklagt? Oder gibt es eine Verbindung zwischen StuiVZ und Facebook, was ich aber nich glauben mag?

    Neue oder alte AGB: die Art und Weise, wie hier private Nutzerdaten ohne eigene Kontrolle pulik gemacht werden, spottet jeder Beschreibung. Im Gegensatz zu Facebook kann man im StudiVZ nicht nur die Fotoalben aller Personen einesehen (egal ob Freund oder nicht, das Paradies für Spanner!), sondern kann sogar sehen, auf welchen Bildern sie verlinkt sind. Eine prinzipiell sehr schöne Funktion, doch man hat keine (Vor)Kontrolle darüber, in welchen Fotoalben man auftaucht bzw von wem man in Fotos verlinkt wird. Da soll sich noch mal einer über gescannte Mails bei Google beschweren.

    Ich kann Robert nur zustimmen: ich überlege auch, mein Konto zu kündigen. Der einzige Nachteil wäre, dass mir der /(digitale) Kontakt zu ein paar Freunden verloren geht, die eben nur im StudiVZ zu finden sind.

    Es widerspreche nicht der Möglichkeit, die eigenen Privatdaten auf einer Webseite öffentlich zu machen. Ich bin nur überzeugt davon, dass jeder die Kontrolle über die Veröffentlichung seine eigenen Daten – im Voraus – haben muss. Es lebe das Internet, aber immer schön sauber bleiben. ;-)

  15. daSep

    Moin,

    schicke Diskussion!

    Gestern hatte heise.de nen kurzen Artikel über die Anzahl der “in falsche Hände” geratenen Datensätze in den USA.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/86982

    Aber weiß denn jemand, wie das Kostenverhältnis zwischen geklauten und (legal) gesammelten Daten ist?
    Ich glaube ja StudiVZ fährt da den günstigeren/besseren(/legaleren??) Weg …

  16. Anstecknadel

    Also zur Zeit formiert sich ein Widerstand in StudiVZ namen Initiative gegen die neue AGB als Gruppe in StudiVZ, denn das alles ist eine bodenlose Frechheit und dieser muss Einhalt geboten werden, denn die Betreiber müssen sich wohl dessen bewußt werden das die USer, also die Studenten, das StudiVZ sind!
    Also wer noch drin ist soll mitmachen und zeigen was ihm die Grundrechte wert sind!

  17. Robat

    kannst du auf die grp verlinken?

    EDIT: kann ich natürlich selber machen: http://www.studivz.net/group.php?ids=5ce8fad252416436

  18. André

    So, bin gleich mal beigetreten.
    Konnte die letzten Tage die Diskussion wegen Klausur nicht fortführen.
    Schaue morgen mal drüber.
    Cya

  19. Andreas

    Hi. In der Gruppe werden sich dann wohl viele Leute tummeln, die gegen die AGBs verstoßen, oder? :)
    Vielleicht nehmen die Betreiber alle Mitglieder der Gruppe mal genauer unter die Lupe. Es bestünde ja Verdacht… ;)

  20. Robat

    Davon kannst Du, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehen. Interessanter Weise habe ich bis heute keine Antwort auf meinen Widerspruch erhalten….

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